Liebherr Teleskoplader

Umfassende wiederkehrende Prüfung gemäß 
§ 8-10 AM-VO - Ihr unabhängiger Ziviltechniker

Die Riedl Ziviltechniker GmbH führt gemäß den Vorgaben der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch. Diese Prüfungen dienen der Feststellung der Sicherheit, der Rechtskonformität und der technischen Betriebsbereitschaft. 

Als Ziviltechniker sind wir zur unabhängigen, eigenverantwortlichen und objektiven Berufsausübung verpflichtet. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsprüfungen als auch die erforderliche Abnahmeprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen. 

Damit leisten wir einen Beitrag zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Welche Arbeitsmittel sind betroffen?

Wir übernehmen die Revisionsprüfung für eine Vielzahl prüfpflichtiger Arbeitsmittel, unter anderem:

01

Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen und Heukrane

02

Kraftbetriebene Anpassrampen 

03

Bagger und Radlader

04

kraftbetriebene Türen und Tore

05

Fahrzeughebebühnen

06

Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern

07

LKW Ladeboardwände

08

Schwerlastregale, Palettenregale

09

Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge

10

Anschlagmittel, Ketten, Seile

Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Insbesondere folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer technischen Prüfung zu unterziehen.

Näheres zur Prüfung gem. § 8 AM-VO finden Sie auf der Seite des Arbeitsinspekorrates.

Prüfung nach Aufstellung § 10 AM-VO

Darüber hinaus umfasst die Prüfung auch Geräte und Hilfsmittel, die unmittelbar am Einsatzort einer Aufstellungsprüfung unterzogen werden müssen 
(§ 10 AM-VO). 
Sobald ein Arbeitsmittel an einem neuen Einsatzort in Betrieb genommen wird, spricht man von einer Aufstellungs- oder Aufstellungsprüfung – wir bieten Ihnen beides, oft kombiniert mit der jährlichen wiederkehrenden Prüfung.

Wie läuft die wiederkehrende Prüfung ab?

Ziel und Nutzen

Die Revisionsprüfungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie dienen:

Abnahmeprüfung vs. wiederkehrende Prüfung

Warum gerade mit einem Ziviltechniker arbeiten?

Ihre Vorteile bei Riedl Ziviltechniker GmbH

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie oft muss die wiederkehrende Prüfung stattfinden?


Mindestens einmal im Kalenderjahr, maximal im Abstand von 15 Monaten (§ 8 AM-VO).

Gilt die Wiederkehrende Prüfung auch nach Umstellung oder Standortwechsel?


Ja – nach einer Aufstellung an neuem Ort ist eine Aufstellungsprüfung nach § 10 AM-VO erforderlich.

Wer darf die Prüfungen durchführen?


Die wiederkehrende Prüfung darf nur von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden, die die Anforderungen der Arbeitsmittelverordnung erfüllen. Dazu zählen unter anderem Ziviltechniker, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis zur unabhängigen, objektiven Prüfung befugt sind.

Was passiert, wenn ein Arbeitsmittel die Prüfung nicht besteht?


Es müssen Maßnahmen zur Instandsetzung oder Sicherheitsverbesserung erfolgen. Der weitere Betrieb darf erst nach erfolgreicher Prüfung fortgesetzt werden.

Welche Vorteile bietet die Durchführung durch einen Ziviltechniker?


Ziviltechniker gewährleisten Neutralität, fachliche Kompetenz und rechtskonforme Dokumentation. Sie tragen damit zur Arbeitssicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.