Spielplatzprüfung gemäß ÖNORM 
EN 1176 / EN 1177

Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielplätzen durch staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker.

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Spielplätze unterliegen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen.
Wir führen fachlich fundierte, normgerechte Prüfungen von Spielplätzen gemäß den einschlägigen Normen der EN‑Reihe 1176 sowie EN 1177 durch. 

Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Gefährdungen sowie die Sicherstellung eines normkonformen und betriebssicheren Zustands.

Spielplätze unterliegen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen.
Wir führen fachlich fundierte, normgerechte Prüfungen von Spielplätzen gemäß den einschlägigen Normen der EN‑Reihe 1176 sowie EN 1177 durch. 

Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Gefährdungen sowie die Sicherstellung eines normkonformen und betriebssicheren Zustands.

Gebrochene Schraubenverbindung an Spielgerät – sicherheitsrelevanter Mangel gemäß EN 1176 mit Gefährdung im darunterliegenden Aufenthaltsbereich von Kindern

Gebrochenes Verbindungselement im tragenden Bereich eines Spielgeräts – besonders kritisch, da sich im bestimmungsgemäßen Betrieb Kinder im unmittelbaren Bewegungs- und Gefahrenbereich unterhalb der Konstruktion aufhalten.

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Leistungsumfang

  • Sicht‑ und Funktionsprüfung von Spielgeräten
  • Überprüfung der Aufstellungs‑ und Fallschutzbereiche
  • Kontrolle der sicherheitsrelevanten Abstände
  • Beurteilung von Verschleiß, Korrosion und Beschädigungen
  • Prüfung der Betriebssicherheit und Standfestigkeit
  • Dokumentation festgestellter Mängel inkl. Risikobewertung
  • Erstellung eines prüffähigen Prüfberichts für Behörden oder Betreiber
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Prüfarten

  • Wiederkehrende Prüfung: Periodische sicherheitstechnische Überprüfung des gesamten Spielplatzes gemäß EN 1176‑7.
  • Abnahmeprüfung: Erstprüfung nach Neuerrichtung oder wesentlichen Änderungen zur Feststellung der Normkonformität.
  • Außerordentliche Prüfung: Anlassbezogene Prüfung nach Schadensfällen oder festgestellten Auffälligkeiten.
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Normative Grundlagen
Die Prüfungen erfolgen insbesondere auf Basis folgender Regelwerke:

  • ÖNORM EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden)
  • ÖNORM EN 1177 (stoßdämpfende Spielplatzböden)
  • einschlägige Betreiberpflichten gemäß Verkehrssicherungspflicht
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Zielgruppe
Unsere Leistungen richten sich an:

  • Gemeinden und Städte
  • Betreiber öffentlicher Spielplätze
  • Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen)
  • Wohnbauträger und private Betreiber
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Ergebnis
Sie erhalten eine transparente und nachvollziehbare Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustands der geprüften Spielplatzanlage.
Die Dokumentation unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Aufsichtsorganen und Versicherungen.

  • Erstellung einer strukturierten Mängelaufstellung mit sicherheitstechnischer Bewertung gemäß EN 1176.
  • Bewertung der Risiken unter Berücksichtigung der Sturz‑ und Kollisionsgefahren.
  • Empfehlungen zur Herstellung eines normkonformen und betriebssicheren Zustands.
  • Erstellung der Prüfbescheinigung mit Bezug auf die maßgeblichen Normen (EN 1176 / EN 1177).
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Abschluss / Kommunikation

  • Besprechung der Prüfergebnisse mit dem Betreiber bzw. verantwortlichen Organ.
  • Erläuterung von Mängeln und erforderlichen Maßnahmen (priorisiert nach Gefährdungspotential).
  • Übergabe der Prüfbescheinigung in digitaler Form (PDF) sowie auf Wunsch in Papierform.
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Prüfbescheinigung / öffentliche Urkunde

  • Erstellung von Prüfbescheinigungen im Rahmen der Befugnisse als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker.
  • Die Dokumentation erfolgt unter Anwendung der einschlägigen Normen sowie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers.
  • Die ausgestellten Urkunden dienen als fachtechnischer Nachweis gegenüber Behörden und Dritten.

Für Fragen zur Spielplatzprüfung oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontakt – Impressum

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf die Spielplatzprüfung durchführen?
  • Betreiberinterne Kontrollen : Laufende Sicht‑ und Funktionskontrollen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht müssen dokumentiert werden.

  • Prüfung durch sachkundeige Personen:Jährliche Hauptinspektionen sind durch qualifizierte und sachkundige Prüfer durchzuführen. Empfohlen wird die Beauftragung unabhängiger Fachpersonen oder Sachverständiger.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Gemäß EN 1176‑7 erfolgt die Prüfung gestuft:

  • Visuelle Kontrolle: regelmäßig (z. B. wöchentlich, nutzungsabhängig)
  • Operative Inspektion: alle 1–3 Monate [geocadra.com]
  • Jährliche Hauptinspektion:
    • mindestens alle 12 Monate
    • umfassende sicherheitstechnische Beurteilung der Gesamtanlage.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
  • Mängel sind zu dokumentieren und zu bewerten
  • Gefährliche Anlagenbereiche sind:
    • unverzüglich abzusichern oder außer Betrieb zu setzen.
  • notwendige Maßnahmen sind:
    • Instandsetzung
    • Austausch von Komponenten
  • Ziel ist die Wiederherstellung eines betriebssicheren Zustands.

Eine fehlende oder unzureichende Reaktion erhöht das Haftungsrisiko erheblich.

Welche Pflichten hat der Betreiber während und nach der Prüfung?

Der Betreiber ist verpflichtet:

  • regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchzuführen
  • alle Prüfungen und Maßnahmen zu dokumentieren
  • nur normkonforme Geräte und Anlagen zu betreiben
  • Mängel zeitgerecht zu beheben 
  • Der Betreiber haftet für Auswahl, Aufstellung, Prüfung und Erhaltung der Spielanlage.
Welche Folgen drohen bei unterlassener Prüfung??
  • Zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz) nach ABGB
  • mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden im Schadensfall:
    • wesentliche Beweisfrage:  „Wurden normgerechte Prüfungen durchgeführt und dokumentiert?“
  • Fehlende Prüfungen können als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden.